Diese Art der Unterstützung soll Familien in herausfordernden Alltagssituationen und Krisen Hilfe bieten. Dazu begleitet eine sozialpädagogische Fachkraft die Familie, um so Probleme zu erkennen und bei der Bewältigung zu helfen. Beispiele hierfür können Erziehungsschwierigkeiten und elterliche Überforderung sein, aber auch Gewaltsituationen, psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen. Der Hilfebedarf wird entweder von den Eltern selbst erkannt oder vom Jugendamt angeordent. Das Ziel ist die Stärkung von Beziehungen und eine Stabilisierung des Familiensystems. Diese Hilfe wird vom Jugendamt finanziert.
Es gibt unterschiedliche Gründe, die dazu führen, dass durch das Jugendamt „Begleiteter Umgang“ anordnet. Wenn es, unabhängig der Gründe, zu einer Trennung zwischen Eltern kommt und diese sich nicht selbst einig werden, wie der Umgang mit den Kindern geregelt wird, kann es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen.
Hier wird festgelegt, wer das Kind/ die Kinder wann sehen darf. Wenn, bspw. durch einen Streit, nicht sichergestellt werden kann, dass der Umgang friedlich abläuft, kann das Jugendamt einen begleiteten Umgang anordnen. Das Jugendamt führt den Umgang dann selbst durch oder es beauftragt Träger wie uns. Eine pädagogische Fachkraft übernimmt den Fall und begleitet die Umgangstermine. Auch darüber hinaus wird die Familie durch die Fachkraft unterstützt. Das Ziel ist dabei immer eine Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Ein anderer Grund ist die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie, bei dem die leiblichen Eltern ein Umgangsrecht haben. Gestaltet sich der Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern jedoch schwierig, kann auch hier Begleiteter Umgang stattfinden. Wenn aus Schutzgründen die Identität der Eltern nicht bekannt ist, diese jedoch ein Umgangsrecht haben, wird auch hier die Begleitung des Umgangs durch eine pädagogische Fachkraft übernommen.