Unterstützung im Alltag

Familienhilfe

In der Familienpflege bekommen Familien Unterstützung, bei denen ein Elternteil Ihre Kinder (auf Grund von Krankheit, schwieriger / Mehrlings-Schwangerschaft, Kur o.ä.) nicht selbst versorgen kann.

Voraussetzung: Der andere Elternteil arbeitet und es ist keine weitere Person über 18 Jahren im Haushalt, die die Aufgaben übernehmen kann.

Diese Frauen können eine Verordnung beim Arzt auf eine Haushaltshilfe beantragen und so Unterstützung durch unsere Mitarbeiter erhalten. Diese übernehmen dann alle Aufgaben, die die Mutter selbst nicht mehr oder eingeschränkt leisten kann (Betreuung der Kinder, Kochen, Haushaltstätigkeiten, Einkäufe, Fahrten zur Nachhilfe usw.)

Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe steht erwerbsfähigen Menschen zu, die alleine leben und Ihren Haushalt nicht (mehr) selbst führen können (auf Grund von Krankheit, OP, Reha etc.). Auch hier wird eine Verordnung vom Arzt ausgestellt. Unsere Mitarbeiter benötigen auch hier keine Vorbildung, werden aber nach Bedarf durch uns sozialpädagogisch angeleitet und betreut.

Verhinderungspflege/ Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen richten sich an Pflegende von Personen mit Pflegestufe. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Krankenkassen. Die Hilfe wird in Form von individuellen Entlastungen im Alltag, bspw. durch Spaziergänge, Fahrdienste, Einkäufe, leichte Haushaltstätigkeiten, gemeinsame Unternehmungen etc., erbracht.