In der Familienpflege bekommen Familien Unterstützung, bei denen ein Elternteil Ihre Kinder (auf Grund von Krankheit, schwieriger / Mehrlings-Schwangerschaft, Kur o.ä.) nicht selbst versorgen kann.
Voraussetzung: Der andere Elternteil arbeitet und es ist keine weitere Person über 18 Jahren im Haushalt, die die Aufgaben übernehmen kann.
Diese Frauen können eine Verordnung beim Arzt auf eine Haushaltshilfe beantragen und so Unterstützung durch unsere Mitarbeiter erhalten. Diese übernehmen dann alle Aufgaben, die die Mutter selbst nicht mehr oder eingeschränkt leisten kann (Betreuung der Kinder, Kochen, Haushaltstätigkeiten, Einkäufe, Fahrten zur Nachhilfe usw.)
Die Haushaltshilfe steht erwerbsfähigen Menschen zu, die alleine leben und Ihren Haushalt nicht (mehr) selbst führen können (auf Grund von Krankheit, OP, Reha etc.). Auch hier wird eine Verordnung vom Arzt ausgestellt. Unsere Mitarbeiter benötigen auch hier keine Vorbildung, werden aber nach Bedarf durch uns sozialpädagogisch angeleitet und betreut.
Ich liebe es, wenn jemand Zeit für mich hat!
Wir unternehmen dann viele schöne Sachen, basteln, gehen zusammen
einkaufen oder
puzzeln, kochen und backen Kuchen. Es ist schön,
eine Freundin zu haben und zusammen Spaß zu haben und zu lachen:)
-Anna-
Wir sind dem CSW sehr dankbar, dass wir die unkomplizierte Unterstützung im Alltag während einer Gesundheitlichen Beeinträchtigung erleben durften. Und können diese nur weiterempfehlen!
-Familie Wolf-
Ich bin froh eine zuverlässige und motivierte Mitarbeiterin zu haben, die mich im Alltag unterstützt. Die Fürsorge meines Wohlergehens steht auch im Fokus und das stimmt mich dankbar
-Friesen-
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ANDREA WEGNER
GESCHÄFTSFÜHRUNG